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BEDINGUNGEN ZUR MIETE

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter gilt mit dem Versand der Buchungsbestätigung als abgeschlossen. Die Zahlung erfolgt mit der Buchung. Es gibt keine Rückerstattung der Kosten bei Nichtantritt. Aus Kulanz kann ein Ersatzdatum vereinbart werden.

 

2. Nebenkosten

Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen.

 

3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig (Inventarliste in Küche) sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Vertragspreis geschuldet.

 

4. Sorgfältiger Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in grober Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Es fallen dadurch weitere Kosten für den Mieter an. Es gilt in den Räumlichkeiten ein generelles Rauchverbot. Haustiere sind nicht erlaubt.

 

5. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

 

6. Annullierung / Änderungen des Mietvertrages

Der Mieter kann vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten: ab Buchungsdatum bis 60 Tage vor Anreise wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 180.- fällig und es werden 30% der Zahlung zurückbehalten.  Für Annullationen ab 60 bis 41 Tage vor Anreise werden 50% des gesamten Vertragspreises (inkl.Nebenkosten) verrechnet, 40 bis 0 Tage vor Anreise wird der gesamte Vertragspreis fällig.

Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter per e-Mail oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Vertragspreis geschuldet.

 

7. Höhere Gewalt usw.

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen, Verkauf der Liegenschaft usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

 

8. Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.

Bei  einem Schaden am Mietobjekt ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Schäden werden durch den Vermieter wieder in stand gesetzt. Der Mieter gilt dann aber als Auftraggeber für den Schaden. Es wird jedem Mieter empfohlen eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Der Mieter übernimmt sämtliche Kosten und  Folgekosten des Schadens.

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9. Nutzung WLAN in der Ferienunterkunft

Die Zugangsdaten für das Internet dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, gewisse Seiten zu sperren. Der Mieter hat bei Nutzung von kostenpflichtigen Dienstleistungen die Kosten zu tragen. Es ist dem Mieter untersagt, rechtswidrige Inhalte zu nutzen, zugänglich zu machen oder zu verbreiten. Weiterhin darf der Mieter das WLAN nicht zur Versendung von Spam nutzen und hat die Jugendschutzvorschriften einzuhalten. Der Vermieter stellt sich von sämtlichen Schäden Dritter frei, die durch die rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den Mieter entstanden sind.

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10. Hausordnung

Die Hausordnung mit allen Notfallnummern ist in der Küche angeschlagen.

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11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Als Gerichtsstand wird 8000 Zürich vereinbart.

 

12. Im übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.

 

13. Reiseversicherung

Wir empfehlen unseren Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschliessen.

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